| Das sollten Sie wissen |
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Geraucht werden darf...
Das NiSchG findet auf private Betriebe keine Anwendung. Der Hausrechtsinhaber hat allerdings die Möglichkeit, Rauchverbote auszusprechen. Wo ist das Rauchen sowohl im Gebäude als auch auf dem Gelände verboten? Ein generelles Rauchverbot gilt für Erziehungs- und Bildungseinrichtungen (Schulen sowie Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe). Hier dürfen keine abgeschlossenen Raucherräume eingerichtet und auch auf dem Grundstück darf bei einrichtungsbezogenen Veranstaltungen nicht geraucht werden. Auch bei schulischen Veranstaltungen außerhalb des Schulgrundstückes gilt ein Rauchverbot.
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